Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 06.07.2022

Vergütung für die Tätigkeit eines tageweise beim Europarat beschäftigten Dolmetschers steuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob freiberufliche Einkünfte aus einer tageweisen Beschäftigung als Konferenzdolmetscher beim Europarat steuerfrei zu belassen sind, da sich die Rechtslage gegenüber dem BFH-Urteil IV R 75/97 vom 06.08.1998 durch die Verfügung Nr. 1201 des Generalsekretärs des Europarates vom 24.11.2004 geändert hat und ob der Generalsekretär die ihm nach Art. 17 des Allgemeinen Abkommens über Vorrechte und Befreiungen des Europarates zustehenden Kompetenzen überschritten hat, indem er mit der Verfügung Nr. 1201 die Vorrechte auf weitere Personen erstreckt hat, die nicht “officials” bzw. “agents” sind.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, nicht steuerbefreit ist (Az. VIII R 33/19).

Einer Verfügung des Generalsekretärs des Europarates, die hinsichtlich einer solchen Vergütung Steuerfreiheit gewährt, komme keine Bindungswirkung zu Lasten des nationalen Besteuerungsrechts zu.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.