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Recht / Sonstige 
Donnerstag, 30.11.2023

Vorschriften für Stellplätze entfalten keinen Drittschutz - Nachbarklage gegen Umbau eines Hotelgebäudes erfolglos

Die Baugenehmigung zur Änderung eines ehemals als Hotel genutzten Gebäudes verletzt keine Nachbarrechte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 1 K 140/23).

Im Oktober 2020 erteilte der Landkreis Altenkirchen dem Beigeladenen eine Baugenehmigung zum Umbau des Hotelgebäudes in ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten. Eine im Erdgeschoss vorhandene Gaststätte sowie ein Café sollen im Wesentlichen erhalten bleiben. Weil keine zusätzlichen Kfz-Stellplätze geschaffen werden sollen, wandte sich ein Nachbar zunächst erfolglos mittels Widerspruchs und sodann mit seiner Klage gegen die Baugenehmigung und rügte insbesondere eine Verschärfung der aus seiner Sicht bereits angespannten Verkehrssituation.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Auf eine zu geringe Stellplatzzahl könne sich der Kläger nicht berufen, so die Koblenzer Richter. Die einschlägigen Vorschriften entfalteten keinen Drittschutz, sondern dienten ausschließlich Belangen des öffentlichen Straßenverkehrs. Weil sich der Stellplatzbedarf durch den beabsichtigten Umbau zudem sogar reduziere, sei das Änderungsvorhaben für den Nachbarn auch nicht rücksichtslos.

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